Verein

Der Verein Kulturwerkstatt Kaserne ist eine juristische Person von unbeschränkter Dauer im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister eingetragen. Zweck des Vereins ist die Führung eines Kulturzentrums im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit den Behörden des Kantons Basel-Stadt. Der Verein hat eine ausschliesslich gemeinnützige Zielsetzung und ist politisch und konfessionell unabhängig.

Statuten

Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen können die ordentliche Mitgliedschaft erwerben, sofern sie den Vereinszweck unterstützen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

Der Mitgliederbeitrag beträgt jährlich mindestens CHF 60.–. Die Reduktion beträgt CHF 20.– für SchülerInnen, StudentInnen und Personen mit AHV/IV. Juristische Personen bezahlen einen Mitgliederbeitrag von CHF 100.–. Der Betrag kann ohne Statutenänderung durch Beschluss der Mitgliederversammlung abgeändert werden. Er darf jedoch CHF 100.– für natürliche und CHF 150.– für juristische Personen nicht übersteigen.

Mitglied werden
Einfach Mitgliederbeitrag bezahlen an:

Basler Kantonalbank
Verein Kulturwerkstatt Kaserne
Postfach
4005 Basel
IBAN: CH 85 0077 00160428 4018 5

Der Vorstand wird anschliessend an der nächsten Vorstandssitzung die Aufnahme als Mitglied bestätigen. Anschliessend wird Ihnen der Mitgliederausweis zugeschickt. Vergessen Sie bitte nicht, auf dem Einzahlungsschein Ihre vollständige Adresse anzugeben.
Mitglieder profitieren von einer Reduktion von CHF 5.- auf alle Tanz-/Theater- und Musikveranstaltungen der Kaserne.

Ausübung der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitglieder werden mindestens 30 Tage im Voraus unter Angabe der zu behandelnden Traktanden zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Teilnahmeberechtigt ist, wer am Tag der Versendung der Einladungen zur Mitgliederversammlung Mitglied ist und den Mitgliederbeitrag bezahlt hat.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, welche auf 2 Jahre gewählt werden, sowie einer Vertretung (1) des Personals, deren Wahl durch das Personal erfolgt. Während des Verwaltungsjahrs freigewordene Sitze können bis zur nächsten Versammlung durch den Vorstand besetzt werden.
Die Geschäftsleitung nimmt in der Regel an den Sitzungen des Vorstandes teil. Die Geschäftsleitung hat kein Stimmrecht. Die Kulturabteilungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft delegieren einen Vertreter in den Vorstand. Dieser Delegierte hat kein Stimmrecht.
Für alle Vorstandsmitglieder gilt eine Amtszeitbeschränkung von 6 Jahren.

Der aktuelle Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern

- Claudius Gelzer
- Martin Lüchinger
- Thomas Hoffmann
- Flavio Ventocilla
- Lukas Schweizer
- Simon Hartmann
- Ines Savini
- Philippe Bischof (Delegierter der Kantone BS und BL)
- Janiv Oron (Personalvertretung)